Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltend für die Dienstleitungen als Fachperson für Kommunikations-Angelegenheiten.
Durch Buchung einer Dienstleistung akzeptieren Sie die Bedingungen der bei Buchung gültigen AGB’s und stimmen diesen zu.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zwischen:
Nicole Hess Kommunikationsdienstleistungen
Nicole Hess
Kapellgasse 12
6004 Luzern
im Folgenden: Auftragnehmerin genannt
und deren:
Vertragspartnern
im Folgenden: Auftraggeber/ Kunde
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1. Vertragsschluss
(1) Ein wirksamer Vertragsschluss liegt vor, sobald der Auftraggeber mündlich, per E-Mail oder per Post eine Dienstleistung gebucht hat und diesbezüglich eine Bestätigung von der Auftragnehmerin erfolgt ist. Dies gilt gleichermaßen für Neuaufträge als auch für Einzelaufträge über Dienstleistungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen. (2) Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Nicole Hess Kommunikationsdienstleistungen behält sich das Recht vor, Kundenaufträge und Einzelaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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2. Berechtigte Leistungsempfänger, keine unmittelbare Verpflichtung der Auftragnehmerin im Verhältnis zu Dritten
(1) Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen steht allein dem Kunden und etwa bei ihm tätigen Arbeitnehmern zu, keinem Dritten. Im Verhältnis zur Auftragnehmerin gilt derjenige, dem der Kunde einen elektronischen Account zur Einstellung von Aufträgen zugeteilt hat bzw. der einen von einem Kunden zugeteilten Account nutzt, als berechtigt. (2) Die Abtretung von Leistungsansprüchen gegen Nicole Hess Kommunikationsdienstleistungen ist von derer vorherigen, schriftlichen Zustimmung abhängig. (3) Leistungen im Verhältnis zu Dritten (z.B. Flugbuchung für Kunden, etc.) erbringt die Auftragnehmerin immer nur als Vermittlerin oder Bevollmächtigten des Kunden, im Rahmen des jeweils von diesem erteilten Auftrags. Nicht in eigenem Namen und nicht mit wirtschaftlicher oder rechtlicher Wirkung für und gegen die Auftragnehmerin oder einem Partnerdienstleister. (4) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Zusage gemäss mündlicher oder schriftlicher Offerte zustande.
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3. Preise
(1) Mit der Bestellung der gewählten Dienstleistung erkennt der Kunde an, dass diese kostenpflichtig sind. (2) Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach der angefragten Tätigkeit und ihres Volumens und variiert nach der Art der bestellten Dienstleistung. Die jeweils geltenden Stundenpreise werden individuell vereinbart. (3) Fahrtkosten sind nicht im Stundensatz enthalten und werden mit CHF 0.80/km berechnet. Zu Grunde gelegt werden die Kilometerangaben durch Google Maps. (4) Wird eine Leistung, auftragsgemäß, an einem Samstag, Sonntag oder einem im Kanton Luzern gesetzlich geltenden Feiertag erbracht, so verdoppelt sich der jeweils geltende Stundensatz. Die Erhöhung der Vergütung ist abhängig von einer vorherigen Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung kann formlos erklärt werden. (5) Maßgeblich ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. (6) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicole Hess Kommunikationsdienstleistungen ist von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Dies wird auf jeder Rechnung separat ausgewiesen.
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4. Rechnung, Fälligkeit, Zahlung, Verzug
(1) Die Vergütung der bestellten Dienstleistungen ist mit Rechnungsstellung nach 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Rechnungsversand geschieht als PDF-Anhang per E-Mail. Auf Kundenanforderung kann eine schriftliche Rechnung auf dem Postweg versandt werden. (2) Die Bezahlung der gestellten Rechnungen erfolgt durch Banküberweisung. Die Kontodaten sind auf jeder Rechnung ausgewiesen. (3) Wird der Zahlungstermin überschritten, befindet sich der Kunde ohne Weiteres in Verzug; eine schriftliche Mahnung ist entbehrlich. Es werden bei Bedarf und je nach Höhe des Betrages ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe der aktuellen Kontokorrentzinsen und eine Mahngebühr von CHF 20.- berechnet. (4) Bei einer längerfristigen Zusammenarbeit und einem höheren anfallenden Betrag nimmt sich die Auftragnehmerin das Recht vor, bis zu 50% des Auftragsvolumens als Vorauskasse in Rechnung zu stellen.
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5. Zeitabrechnung
(1) Die erbrachten Dienstleistungen werden im Fünfzehn-Minuten-Takt je Aufgabe und Tag abgerechnet. (2) Jedes begonnene Fünfzehn-Minuten-Intervall wird anteilig auf den vollen Stundensatz angerechnet.
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6. Kündigung, Unterauftragnehmer
(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung richtet sich nach dem Schweizer Obligationenrecht oder ist im Projektvertrag entsprechend zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber/Kunde individuell geregelt. (2) Nicole Hess Kommunikationsdienstleistungen ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Unterauftragsnehmer aus ihrem vorhandenen Netzwerk einzusetzen. Vertrags- und Ansprechpartner bleibt, ohne zusätzliche schriftliche Vereinbarung, die Nicole Hess Kommunikationsdienstleistungen. Der jederzeitige Wechsel des Unterauftragnehmers durch die Auftragnehmerin ist nach Ankündigung zulässig, auch innerhalb eines bestehenden Auftrags.
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7. Haftung
(1) Nicole Hess Kommunikationsdienstleistungen haftet ausschliesslich für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen. (2) Die Haftung für entgangene Gewinne und unterbliebene Einsparungen sind ausgeschlossen. Ausserdem haftet sie nicht für die Wiederbeschaffung von Daten und/oder Programmen, sofern sie deren Verlust nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verursacht hat. In diesem Fall kommt eine Haftung auch nur in Betracht, wenn der Kunde durch geeignete Maßnahmen (mindestens tägliche Sicherung) sichergestellt hat, dass die ursprünglich gespeicherten Daten und/oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. (3) Schadenersatzansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; es sei denn, es gelten kürzere gesetzliche Verjährungsfristen. (4) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten (Unterauftragnehmer) von Nicole Hess Kommunikationsdienstleistungen.
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8. Kurzfristige Terminverschiebungen & Verzögerung Arbeitsleistung Auftraggeber/Kunde
(1) Kurzfristige Terminverschiebungen bis 48 Stunden vor Terminbeginn, werden zu 50% in Rechnung gestellt, ausser bei Krankheit. (2) Kommt es seitens Auftraggeber/Kunde zu Leistungs-Verzögerungen und verschieben sich dadurch vereinbarte Stundenleistungen, nimmt sich die Auftragnehmerin das Recht vor, einen Teil der vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen. (3) Ein frühzeitiger Vertragsabbruch seitens Auftraggeber/Kunde wird zu 50% des vereinbarten Volumens in Rechnung gestellt, es folgen keine Dienstleistungen als Ersatz seitens Auftragnehmerin, neue Vertragsvereinbarungen werden fällig. (4) Terminabsagen am selben Tag werden zu 100% in Rechnung gestellt (ausgenommen Krankheitsfall). -
Sollten Informationen, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Zugänge, Layouts oder Handlungsanweisungen nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Auftragnehmerin oder ihrer Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet, wenn eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich war.
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Soweit der Kunde seine Informations- und Mitwirkungspflichten verletzt, ist der Kunde verpflichtet, entsprechende Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder auf die Überlieferung falscher oder unvollständiger Informationen zurückzuführen sind.
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9. Kommunikation, Datenschutz
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Kunden per E-Mail zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass der E-Mailverkehr unverschlüsselt erfolgt. Im Übrigen findet die Kommunikation insbesondere auch über die bereitgestellten Applikationen, Smartphone, Telegram, Zoom, Google Meet, WhatsApp, Trello, etc. statt. Einzelheiten der Kommunikationsmittel ergeben sich auch aus den technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. (2) Die Vertragspartner werden die für sie jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz einhalten (siehe auch Datenschutzerklärung). Personenbezogene Daten des Kunden werden nur im Rahmen des jeweiligen Auftrags und für die Durchführung des Vertrages verarbeitet.
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10. Urheberrecht und sonstige Schutz- und Nutzungsrechte
(1) Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen ihrer Vertragserfüllung Urheber- oder sonstige Schutz- und Nutzungsrechte erworben hat, erwirbt der Kunde die ausschließlichen, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten, übertragbaren Rechte zur Nutzung und Verwertung. Das jeweilige Recht wird hiermit an den Auftraggeber übertragen. (2) Mit Zahlung der Vergütung sind sämtliche Ansprüche der Auftragnehmerin hinsichtlich der übertragenen Rechte vollständig abgegolten. Zwingende Bestimmungen des Urhebervergütungsrechts bleiben unberührt. (3) Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die eingeräumten Rechte auszuüben. Die Ausübung eines gleichwohl bestehenden Rückrufrechts wegen Nichtausübung des übertragenen Rechts (§ 41 UrhG) wird für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen.
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11. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner sind verpflichtet, hinsichtlich aller vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren. Entsprechende Informationen dürfen an externe Dritte weder durch den Vertragspartner noch durch Dritte weitergegeben werden. Jeder Vertragspartner trifft notwendige Vorkehrungen, um eine widerrechtliche Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern. Einem Unterauftragnehmer von Nicole Hess Kommunikationsdienstleistungen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen werden entsprechende Informationen nur zur Kenntnis geben, wenn sich diese ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an externe Dritte erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung. (2) Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind alle vertraulichen oder geheimhaltungswürdigen Informationen schriftlicher, mündlicher, digitaler oder sonstiger Art. Erfasst sind insbesondere digitale Daten, Kundendaten und Kundeninformationen, Zeichnungen, Betriebsabläufe, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Messergebnisse, Berechnungen, Verfahren, Muster, Kenntnisse und Vorgänge sowie noch nicht veröffentlichte Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte. (3) Die Auftragnehmerin ist auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden zu bewahren. Entsprechendes gilt für die mit dem Auftrag befassten Unterauftragnehmer sowie etwaige Erfüllungsgehilfen. (4) Die vorstehenden Pflichten finden keine Anwendung auf Informationen, die
a) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder b) ohne Verschulden des zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertragspartners allgemein bekannt werden; oder c) durch einen Dritten, der am Auftragsverhältnis nicht beteiligt ist, rechtmäßig erlangt wurden.
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12. Schlussbestimmungen
(1) Ist eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln hiervon unberührt. (2) Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Die Herausgeberin behält sich die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vor. (4) Das Vertragsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Luzern/Schweiz.
Luzern, Februar 2024